Am 5. Juni 2020 ging bei der Beschwerdekammer eine Orientierungskopie eines Schreibens der Beschwerdeführerin an das Regionalgericht vom 2. Juni 2020 ein. Rechtsanwältin Leuenberger, der Generalstaatsanwaltschaft und dem Regionalgericht wurde gleichentags eine Kopie derselben zur Kenntnisnahme zugestellt. Das Regionalgericht seinerseits beantwortete der Beschwerdeführerin ihre Fragen mit Schreiben vom 4. Juni 2020 und orientierte darüber auch die Beschwerdekammer unter Zustellung einer Kopie.