__ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) eine Rechtsverzögerungsbeschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Mit Eingabe 25. Mai 2020 verzichtete das Regionalgericht auf das Einreichen einer Stellungnahme und teilte mit, dass die schriftliche Urteilsbegründung voraussichtlich bis Ende Juni 2020 fertiggestellt sei. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete am 3. Juni 2020 ebenfalls auf eine Stellungnahme. Am 5. Juni 2020 ging bei der Beschwerdekammer eine Orientierungskopie eines Schreibens der Beschwerdeführerin an das Regionalgericht vom 2. Juni 2020 ein.