_ wurde schliesslich zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt (unter Anrechnung der bisher ausgestandenen Untersuchungshaft von 237 Tagen) und in Sicherheitshaft versetzt. Am 20. Januar 2020 meldete die amtliche Verteidigerin von A.________ Berufung an (amtliche Akten pag. 4191). Die schriftliche Urteilsbegründung ist noch ausstehend. Am 19. Mai 2020 reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) eine Rechtsverzögerungsbeschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein.