, auch zum Folgenden). Gleichzeitig widerrief es den mit Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts Bern vom 30. Juni 2014 für eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten gewährten bedingten Vollzug und ordnete die Rückversetzung der mit Verfügung des (damaligen) Amtes für Straf- und Massnahmenvollzugs (heute: Bewährungs- und Vollzugsdienste [BVD]) vom 12. Juni 2017 aufgeschobenen Reststrafe von 2 Monaten und 1 Tag Freiheitsstrafe an. A.________ wurde schliesslich zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt (unter Anrechnung der bisher ausgestandenen Untersuchungshaft von 237 Tagen) und in Sicherheitshaft versetzt.