__ mit Wirkung ab 11. Mai 2020 als amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers ein. Letzterer erhob dagegen mit undatierter Eingabe (persönliche Abgabe am 18. Mai 2020) Beschwerde. In ihrer Stellungnahme vom 27. Mai 2020 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Innert Frist hat der Beschwerdeführer keine Replik eingereicht. 2. Gegen Verfügungen und Verfahrenshandlungen der Staatsanwaltschaft kann bei der Beschwerdekammer in Strafsachen innert zehn Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden (Art. 393 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Art. 396 Abs. 1 der Strafprozessordnung [StPO;