(nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen unanständigen Benehmens, Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz, Verweigerung der Namensangabe, Ungehorsams bei einer Anordnung einer erkennbar mit Sicherheitsaufgaben betrauten Person, Drohung, Beschimpfung, Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, mehrfachen Diebstahls, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie falscher Namensangabe. Mit Verfügung vom 11. Mai 2020 setzte die Staatsanwaltschaft Rechtsanwalt B.________ mit Wirkung ab 11. Mai 2020 als amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers ein.