14 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör des Beschuldigten/Beschwerdeführers verletzt wurde. 3. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für den Beschuldigten/Beschwerdeführer wird abgewiesen. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 750.00, dem Beschuldigten/Beschwerdeführer auferlegt. Die restlichen CHF 750.00 trägt der Kanton Bern.