Zweitens soll der Beschwerdeführer seiner Exfrau konkret weitere Straftaten angedroht bzw. gesagt haben, er habe bereits früher jemanden umgebracht. Die Privatklägerin wird in den Protokollen wie folgt zitiert: Er [der Beschuldigte] ass gerne rotes Fleisch. Und wenn er es schnitt und das Blut aus dem Fleisch lief, sagte er immer: schau dir das Blut an. Das ist sehr lecker. Ich liebe es. Wenn du dich scheiden lässt, dann schneide ich dich auch so und verpacke dich im Tiefkühler. (EV vom 17.01.2019, Z. 98-100). Er sagte auch dabei, dass er mich töten will. (EV vom 17.01.2019, Z. 169).