Als sie ihm mitteilte, dass sie sich von ihm trennen wolle, habe er ihren Pass vernichtet und ihr mit dem Tod gedroht sowie ebenfalls Drohungen gegenüber ihren beiden Kindern aus erster Ehe ausgesprochen.). Im Übrigen mag es sogar sein, dass die Privatklägerin dem Beschwerdeführer gesagt hatte, sie wolle sich scheiden lassen, um eine Scheinehe einzugehen. Dies rechtfertigte indes potenzielle häusliche Gewalt in keinster Weise.