Dieser Arztbericht zeigt deutlich, dass die Privatklägerin der Staatsanwaltschaft Unwahrheiten aufgetischt hat. Wie dem Arztbericht entnommen werden kann, hat sie nicht wegen Schmerzen in der Vagina und der Gebermutter den Arzt konsultiert, sondern im Rahmen einer ganz gewöhnlichen Kontrolle nach einer Operation. Der Arzt hat objektiv auch nichts feststellen können, die auf körperliche oder sexuelle Übergriffe hindeuten würden. Die Privatklägerin hat dem Arzt auch nicht von derartigen Übergriffen berichtet (pag. 99). b) Zum Bericht von lic. phil. D.________ und Dr. med.