dass er bei ärztlicher Untersuchung und trotz Durchführung einer diagnostischen Laparoskopie bei der Privatklägerin keine Befunde gemacht habe, die auf körperliche und/oder sexuelle Übergriffe hindeuten würden, [und] dass die Privatklägerin ihm gegenüber auch keine Angaben über körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch ihren Ehemann gemacht habe. Dieser Arztbericht zeigt deutlich, dass die Privatklägerin der Staatsanwaltschaft Unwahrheiten aufgetischt hat.