169 Z 917 ff). Auf schriftliche Anfrage der Staatsanwaltschaft hin führt der Arzt in seinem Bericht vom 25. Februar 2019 aus, dass die Privatklägerin ihn lediglich einmal, also am 29. Januar 2018, wegen einer Kontrolle nach der Operation konsultiert hat; dass er bei ärztlicher Untersuchung und trotz Durchführung einer diagnostischen Laparoskopie bei der Privatklägerin keine Befunde gemacht habe, die auf körperliche und/oder sexuelle Übergriffe hindeuten würden, [und] dass die Privatklägerin ihm gegenüber auch keine Angaben über körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch ihren Ehemann gemacht habe.