7 struktionsverfügung das Gesuch formal ab, da aus strafprozessualer Optik die unentgeltliche Rechtspflege für eine beschuldigte Person grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Nichtsdestotrotz beging die Beschwerdekammer im Verfahren BK 19 127 eine Gehörsverletzung, indem sie das Gesuch nicht behandelte. Auch diesbezüglich ist aber eine Heilung möglich, indem das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im vorliegenden Neubeurteilungsverfahren entschieden wird (siehe hinten E. 6).