Es ist richtig, dass die Beschwerdekammer dieses Gesuch nicht formal entschieden hatte. Bis ca. Mitte 2019 interpretierte sie ein solches Gesuch jeweils um ein solches zur Gewährung der amtlichen Verteidigung im Beschwerdeverfahren (siehe auch Ziff. 3 der verfahrensleitenden Verfügung vom 19. März 2019 im Verfahren BK 19 127: Die dem Beschuldigten/Beschwerdeführers von der Vorinstanz gewährte amtliche Verteidigung durch Fürsprecher B.________ gilt auch für das Beschwerdeverfahren. Im Übrigen kritisierte Fürsprecher B.________ in seiner Replik vom 9. Mai 2019 diese [blosse]