4 nicht angehört worden sei. Gemäss dem Urteil des Bundesgerichts habe die Beschwerdekammer das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt, indem sie die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Staatsanwaltschaft in diesen beiden Punkten offengelassen habe. Die Beschwerdekammer werde diese Punkte zu beurteilen haben. Die Generalstaatsanwaltschaft habe sich mit Eingabe vom 11. April 2019 einlässlich zu den Vorwürfen geäussert.