a StPO (BGE 1B_319/2019 vom 3.10.2019, E. 2.3). Einschränkungen der Akteinsicht [sic] kann sich aus Art. 108 Abs. 1 StPO ergeben. Wie aber das Bundesgericht in seinem Entscheid festgehalten hat, ist im vorliegenden Fall kein Grund für eine Einschränkung des Akteneinsichtsrechts ersichtlich. Das Recht auf