Am 28. Februar 2019 wurde beim Beschwerdeführer eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Er wurde vorläufig festgenommen, erkennungsdienstlich erfasst (mit Wangenschleimhautabstrich) und befragt. Dabei stritt er die Vorwürfe ab. Gleichentags wurde er wieder entlassen. Am 5. März 2019 verfügte die Staatsanwaltschaft die Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers. Gegen diese Verfügung erhob er am 18. März 2019 Beschwerde und stellte folgende Anträge: 1.