8.5 Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Solange nicht feststeht, dass die Quellcodes der erwähnten Dateien als voneinander unabhängig entstanden zu qualifizieren sind, ist aus strafprozessualer Sicht der Schluss unzulässig, dass ein Freispruch vor einem Sachgericht (deutlich) wahrscheinlicher wäre als ein Schuldspruch.