Was ihr vorhabt, nennt man rechtlich eine ‹Schaffung eines Werks zweiter Hand›. Als solches ist es grundsätzlich vor Nachahmung (Kopieren/Rekonstruktion) sowie jeder Veränderung geschützt. […] Ich empfehle Dir, ein gesetzeskonformes Beschaffungsverfahren in die Wege zu leiten und eine alternative Software für eure Bedürfnisse zu evaluieren. [kursive Hervorhebungen hinzugefügt]). Die Frage nach dem Vorsatz kann noch nicht abschliessend beantwortet werden. 8.5 Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: