(Amt) einerseits sowie auf den aktenkundigen E-Mailverkehr andererseits hinzuweisen (vgl. insb. Beschwerdebeilage 4: Eine Möglichkeit ist, dass ein L.________-Mitarbeiter (Amt) den Souce- Code der Software rekonstruiert und ihn anpasst, so dass es ein L.________-Software (Amt) wird. So wird L.________ (Amt) ab dann sein eigenes Produkt nutzen und klar keine Lizenzen mehr bezahlen. Meine Frage: ist es rechtlich erlaubt so vorzugehen. Im Anhang findest du die Lizenzbestimmungen. / Was ihr vorhabt, nennt man rechtlich eine ‹Schaffung eines Werks zweiter Hand›.