Sollte dies tatsächlich aufgrund eines internen Fehlers passiert sein, würde dies andere, das Strafverfahren höchstens am Rande betreffende Fragen aufwerfen. Was die Fragestellung betreffend Rechteinhaberschaft betrifft, hat die Staatsanwaltschaft die einschlägigen aktenkundigen Korrespondenzen (vgl. u.a. bloss Beschwerdebzw. Replikbeilagen 5-8), Verträge, AGBs und Lizenzbestimmungen (vgl. Ordner «Edition Lizenz-,Dienstleistungs- und Personalverleihverträge zwischen L.________ (Amt) / E.________ GmbH») näher zu betrachten und eventuell die beteiligten Personen dazu zu befragen.