430) des Berichts aus, die diskutierten Anzeichen für strukturelle Unterschiede in den jeweiligen Metadata- Tables der verglichenen Versionen von «P.________» und «O.________» sprächen dafür, dass der Programmcode nicht einfach von «VisualBasic» in «C#» übersetzt worden sei, sondern ein eigenständiger Entwicklungsaufwand betrieben und die Programmlogik durch den Beschuldigten 1 selber definiert worden sei. Der FDF schreibt jedoch ebenfalls (Seite 12): Ob es sich bei den Versionen des L.________ (Amt) der Softwares «P.________» und «O.________» um Programme handelt, welche sämtliche Funktionen der gleichnamigen Versionen der Firma E.__