Um der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft nicht über Gebühr vorzugreifen, wird nachfolgend nicht im Detail auf die zahlreichen tatsächlichen und rechtlichen Argumente der Beteiligten eingegangen. Für die Kammer ist im Lichte der Aktenlage jedoch erstellt, dass erstens der Sachverhalt nicht ausreichend liquide ist und zweitens nach wie vor der erhärtete Tatverdacht besteht, dass der Beschuldigte 1 und/oder der Beschuldigte 2 gegen das UWG oder das URG verstossen haben könnten. Zu fokussieren ist auf den Beweisantrag bezüglich des Sachverständigengutachtens über den Vergleich der Software- Codes des H.________ mit demjenigen des G._