Ferner wurde – gestützt auf einen weiteren Hausdurchsuchungsbefehl – am Domizil von A.________ ein weiteres Arbeitsplatznotebook sichergestellt. Es wurden forensische Kopien der Sicherstellungen erstellt. Die Daten wurden in der Folge ausgewertet (siehe Bericht FDF vom 14.02.2018). Gestützt auf die bundesrechtlichen Vorgaben wurde mit Datum vom 19.07.2017 ein Ermächtigungsverfahren beim S.________ angestrengt, welches bezüglich der beiden hier Beschuldigten mit Verfügung vom 20.08.2018 gutgeheissen wurde.