Am 20.07.2017 führte das mit den Ermittlungshandlungen betraute Dezernat für Wirtschaftsdelikte der Kantonspolizei, assistiert durch Mitarbeiter des Fachbereichs Digitale Forensik (FDF), gestützt auf einen entsprechenden Befehl beim L.________ (Amt) eine Hausdurchsuchung durch. Dabei wurden ein Arbeitsplatznotebook sowie zahlreiche relevante Datenträger gesichert. Zudem wurden E-Mails und Inhalte auf Dateiablagen ab den Servern des L.________ (Amt), welche den Beschuldigten im Netzwerk des L.________ (Amt) zugänglich waren, gesichert. Ferner wurde – gestützt auf einen weiteren Hausdurchsuchungsbefehl – am Domizil von A._______