7. Die der Beschwerdeführerin auferlegten Verfahrenskosten von CHF 900.00 werden mit der Entschädigung von CHF 400.00 (inkl. Auslagen und MWST) verrechnet, sodass sie CHF 500.00 zu bezahlen hat. 8. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanwältin D.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwalt G.________ (mit den Akten – per Einschreiben)