Zusammengefasst war die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Kürzung auf umgerechnet 100 Minuten korrekt. 4.5.5 Unter lit. d) der Beschwerdeschrift rügt die Beschwerdeführerin schliesslich die erfolgte Kürzung ihres Aufwandes für Standardeingaben. Auch diesbezüglich kann ihr jedoch nicht gefolgt werden. Wie die Staatsanwaltschaft richtig darlegte, sind Anträge um Besuchsbewilligungen und Akteneinsichtsbegehren praktisch in jeder Haftsache zu stellen.