Diese wiederum sind gemäss Kreisschreiben Nr. 15 mit einem Honorarzuschlag von CHF 225.00 (über 3h) zu entschädigen. Dieser Betrag umgerechnet auf den Stundenansatz für die Entschädigung für amtliche Mandate von CHF 200.00 ergibt einen totalen Aufwand von 1,125h. Verteilt auf die fünf Einvernahmetermine entspricht dies ungefähr einem Aufwand von je 13,5 Minuten. In diesem Bereich liegt somit der angemessene Zeitaufwand, welcher gemäss der zitierten Rechtsprechung der Beschwerdekammer zur jeweiligen Einvernahmedauer addiert werden kann und folglich bei der Festsetzung des amtlichen Honorars zu berücksichtigen ist.