3 recht vom 25. November 2016, Ziff. 1.1 (nachfolgend: KS Nr. 15; abrufbar im Internet unter: ) fest, dass die Bestimmung des gebotenen Zeitaufwandes die Bekanntgabe des vom amtlichen Anwalt tatsächlich geleisteten Zeitaufwandes voraussetzt. Der dem Gericht mitgeteilte tatsächliche Zeitaufwand dient als Hilfsgrösse.