) - und das Vornehmen von Standard-Eingaben (total 40 Minuten) (Anträge um Besuchsbewilligungen und Akteneinsichtsbegehren sind praktisch in jeder Strafuntersuchung zu machen. Die Begründung solcher Eingaben ist [soweit überhaupt nötig] einfach und kurz und bedarf, wenn wie vorliegend keine besonderen Umstände vorliegen, keiner aufwändigen Ausführungen und damit auch wenig Zeit.) Bei all diesen Positionen ist eine deutliche Kürzung der geltend gemachten Zeit angezeigt. Geboten erscheint höchstens ein Aufwand im Umfang der Hälfte der aufgeführten Zeitdauer, weshalb das Honorar entsprechend moderat zu kürzen ist.