Vielmehr ist das Rechnung-Tragen im Rahmen des Zeitaufwands für die Verhandlung und Einvernahme so zu verstehen, als dass die Zeitdauer für die Verhandlung/Einvernahme um wenige Minuten aufzurunden ist, damit zumindest ein Teil der Reisezeit abgegolten wird.) - und das Vornehmen von Standard-Eingaben (total 40 Minuten) (Anträge um Besuchsbewilligungen und Akteneinsichtsbegehren sind praktisch in jeder Strafuntersuchung zu machen.