In casu: Für zwölf Kontakte in bloss 2 Wochen sind weder Gründe ersichtlich noch werden sie geltend gemacht.); - die Dauer der Besuche im Gefängnis (total 145 Minuten) (Der Beschuldigte befand sich 17 Tage in Untersuchungshaft. Während dieser Zeit fanden auch Einvernahmen statt, anlässlich derer sich