In ihren beiden Kostennoten vom 16. April 2020 hatte die Beschwerdeführerin einen Zeitaufwand von insgesamt 31.25 Stunden geltend gemacht (Honorar insgesamt: CHF 7'205.60). Gegen die Honorarfestsetzung erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwältin D.________, am 18. Mai 2020 Beschwerde mit dem Antrag, ihr amtliches Honorar sei auf CHF 6‘980.80 zu bestimmen; eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.