2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Beschwerdeführerin - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsident F.________ Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft