Von der Staatsanwaltschaft als für die Durchführung von Strafuntersuchungen zuständige Fachbehörde kann erwartet werden, dass sie die im Haftprüfungsverfahren geltenden Regeln und Fristen kennt. Auf die Beschwerde wird daher wegen Verspätung nicht eingetreten. 5. Bei diesem Verfahrensausgang werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, vom Kanton Bern getragen.