4.2 Wie dem erstinstanzlichen Verhandlungsprotokoll entnommen werden kann, fand am 14. Mai 2020 um 11:00 Uhr in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft die Urteilseröffnung statt. Im Anschluss daran wurde das Verfahren zur Prüfung der Sicherheitshaft durchgeführt, was den Parteien vorgängig um 9:00 Uhr per E-Mail angekündigt worden war. Um 11:55 Uhr wurde die Verhandlung geschlossen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hatte die Staatsanwaltschaft Kenntnis vom Haftentlassungsentscheid.