Danach wurde die Verhandlung um 11:55 Uhr geschlossen. Um 12:55 Uhr kündigte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) beim Regionalgericht telefonisch an, gegen den Haftentlassungsbeschluss Beschwerde zu erheben. Um 14:30 Uhr reichte die Staatsanwaltschaft beim Regionalgericht zuhanden der Beschwerdekammer in Strafsachen die entsprechende Beschwerde ein. Sie beantragte, (1.) der Beschuldigte sei in Sicherheitshaft zu belassen und (2.) sei er bis zum Entscheid über diesen Antrag provisorisch in Haft zu belassen.