Als Ersatzmassnahmen wurden Bewährungshilfe angeordnet und der Beschuldigte verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen seit der Haftentlassung mit einer Suchtberatungsstelle Kontakt aufzunehmen und dem Gericht umgehend den Nachweis über den vorgesehenen Behandlungsplan einzureichen. Ausserdem verpflichtete sich der Beschuldigte, die ihm gemäss Schreiben von D.________ vom 17. April 2020 angebotene Stelle anzutreten und den Antritt gegenüber dem Gericht zu belegen. Der Beschluss wurde mündlich eröffnet, begründet und den Parteien zusammen mit dem Urteilsdispositiv ausgehändigt. Danach wurde die Verhandlung um 11:55 Uhr geschlossen.