(nachfolgend: Beschuldigter) wegen mehrfach begangener Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, fahrlässiger Körperverletzung und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen sowie einer Übertretungsbusse von CHF 700.00 verurteilt. Direkt im Anschluss daran fällte das Regionalgericht einen Beschluss zur Sicherheitshaft und entschied, der Beschuldigte sei unter Anordnung von Ersatzmassnahmen aus der Sicherheitshaft zu entlassen.