4. Es wird festgestellt, dass der Strafbefehl O 2019 10676 vom 23. Oktober 2019 in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, trägt der Kanton Bern. 6. Das Gesuch des Beschuldigten um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. 7. Dem Beschuldigten wird für das Beschwerdeverfahren Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger beigeordnet. Diesem wird für das Beschwerdeverfahren eine amtliche Entschädigung in der Höhe von CHF 1'100.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.