Die Staatsanwaltschaft konnte nicht wissen, an welchem Tag das Regionalgericht die Vorladung im Verfahren PEN 19 305-310 versenden wird. Weitere Ausführungen zu dieser Argumentationslinie erübrigen sich. Es bleibt bloss festzustellen, dass die Staatsanwaltschaft – wie dies nach einer Anklageerhebung bei regelmässig straffälligen Personen öfters vorkommt – selbstredend ein neues Vorverfahren eröffnen und die neuerlichen Vorwürfe lege artis untersuchen, mithin das Verfahren O 19 10676 «getrennt» führen und zum gebührenden Abschluss bringen durfte.