4 der Staatsanwaltschaft geführten Verfahren O 19 10676 Rechtsbeistand des Beschuldigten gewesen sei. Nähere Ausführungen dazu fehlten indes. Es werde einzig darauf hingewiesen, der Staatsanwaltschaft sei bekannt gewesen, «dass Rechtsanwalt E.________ in einem anderem bereits hängigen Verfahren vor dem Regionalgericht Oberland dem Beschuldigten als amtlicher Verteidiger beigeordnet wurde». Dies sei zwar zutreffend, daraus ergebe sich aber nicht, dass Rechtsanwalt E.______