Dies sei durch die Staatsanwaltschaft vorab wegen des Prinzips des «fair trial» erfolgt. Nämlich aus den Überlegungen, dass der Verteidiger einerseits im Hinblick auf die Strafzumessung in dem beim Regionalgericht hängigen Verfahren Kenntnis von der neuen Verurteilung erhalte, er andererseits auch die Möglichkeit gehabt hätte, mit dem Beschuldigten das weitere Vorgehen zu besprechen und gegebenenfalls als (vorab privat beauftragter) Rechtsbeistand Einsprache gegen den Strafbefehl zu erheben, um z.B. die Vereinigung der Verfahren zu ermöglichen. Dass die Staatsanwaltschaft nicht davon ausgegangen sei, dass Rechtsanwalt E.___