4. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Beschwerde wie folgt: Am 6. August 2019 sei gegen den Beschuldigten und zwei Mitbeteiligte u.a. wegen Raubes Anklage beim Regionalgericht erhoben worden. In diesem Verfahren sei der Beschuldigte durch Rechtsanwalt E.________ amtlich verteidigt gewesen. Die Hauptverhandlung in dieser Sache (PEN 19 305-310) sei mit Vorladung des Gerichts vom 24. September 2019 auf den 21./22. Januar 2020 angesetzt und an diesem Datum durchgeführt worden. In der Zeit vom 28. August 2019 bis 21. Oktober 2019 seien gegen den Beschuldigten weitere Anzeigen eingegangen.