Dem amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt E.________, wurde dieser aber lediglich mitgeteilt, wie es auch auf dem Strafbefehl aufgeführt wird. Vorliegend ergeht aus den Akten nicht, wann der Strafbefehl durch den amtlichen Verteidiger entgegengenommen wurde. […] Gemäss den Ausführungen von Fürsprecher F.________ wurde der Strafbefehl Rechtsanwalt E.________ am 28.10.2019 zugestellt. In der Annahme, dass diese Angaben wahrheitsgetreu sind, begann die zehntägige Einsprachefrist demnach am Folgetag seit Erhalt, dem 29.10.2019, zu laufen und endete am 07.11.2019. […]