1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Ziff. 2 des Beschlusses des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 1. Mai 2020 wird aufgehoben und die Verlängerung der Sicherheitshaft wird befristet bis zur Verbüssung des unbedingten Teils der mit Urteil vom 1. Mai 2020 ausgefällten Strafe. Soweit weitergehend, wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. 3. Es wird festgestellt, dass die amtliche Verteidigung auch im Beschwerdeverfahren gilt. 4. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt.