10. Nach dem Gesagten wird die Beschwerde teilweise gutgeheissen. Ziff. 2 des angefochtenen Beschlusses wird aufgehoben. Stattdessen wird die Sicherheitshaft verlängert bis zum Ablauf des unbedingten Teils der mit Urteil vom 1. Mai 2020 angeordneten Strafe und damit bis am 19. Mai 2020. Soweit weitergehend, wird die Beschwerde abgewiesen.