1. Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht oder Vorinstanz) verurteilte A.________ am 1. Mai 2020 wegen teilweise qualifizierter und mehrfach begangener Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, wovon 12 Monate zu vollziehen sind. Zudem ordnete es eine Landesverweisung von 6 Jahren an. Gleichzeitig fällte es den Beschluss, A.________ in Sicherheitshaft zu belassen.