Des Weiteren ist mit Blick auf die gegen die Beschwerdeführerin erhobenen schweren strafrechtlichen Vorwürfe die Untersuchungshaft weiterhin als in zeitlicher Hinsicht verhältnismässig zu bewerten. Dennoch ist die Staatsanwaltschaft freilich angehalten, das Strafverfahren beschleunigt und stetig voranzubringen. Die Verteidigung bringt in der Replik (Ziffer 2) zu Recht vor, dass die Ermittlungen in Bezug auf die Dominikanische Republik nun rasch voranzutreiben sind, da entsprechende Hinweise der Staatsanwaltschaft schon länger bekannt sind.