8 erdigung ihrer Tochter Y.________) aufgenommenen Gespräch zwischen der Beschwerdeführerin und E.________ (UM 245; Track 6281; Beilage) geht hervor, dass Frau A.________ den Drogenhandel trotz des tragischen Todes ihrer Tochter nicht etwa aufgeben, sondern gar noch intensivieren („ein wenig Gas geben") wollte. Nach dem Gesagten muss die Darstellung der Beschwerdeführerin, wonach bestehende familiäre Bindungen sie an einer Flucht aus der Schweiz hindern würden, deutlich in Frage gestellt werden.